Pflegedienst

  • gewährleistet die Qualität der Pflege und Versorgung, sowie die Einhaltung des Hygienekonzepts
  • ist im Bedarfsfall Moderator im Angehörigengremium, hat aber kein Stimmrecht
  • koordiniert die Einzüge neuer Hausbewohner

Da wir kein Heim sind und keinen eigenen Pflegedienst betreiben, bestellen unsere BewohnerInnen ihren eigenen ambulanten Pflegedienst zu uns ins Haus. Diese Dienstleistungsunternehmen unterstützen Pflegebedürftige und deren Angehörigen in der häuslichen Pflege.

In unserer Wohn-Pflege-Gemeinschaft haben sich jedoch die Bewohner/Innen und auch deren Angehörige darauf verständigt, einem gemeinsamen Pflegedienst den Pflegeauftrag zu erteilen, was für den Pflegedienst erhebliche Vorteile bringt und im Haus zu mehr Ruhe beiträgt.

Damit ein Pflegedienst zum Einsatz kommt, muss er beauftragt werden. Auf der Basis eines Pflegevertrages kommt der Pflegedienst dann zu den vereinbarten Zeiten zu dem Pflegebedürftigen, um die festgelegten Tätigkeiten durchzuführen.

Die Häufigkeit der Einsätze wird im Pflegevertrag geregelt. Dies kann von ein- bis zweimal wöchentlich bis hin zu mehrmals am Tag sein und ist auch abhängig von der Pflegebedürftigkeit des Pflegebedürftigen.