Aufnahme und Verbleib
Die Aufnahme in die Wohngemeinschaft ist grundsätzlich für ältere Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf möglich.
Die Vergabe der Bewohnerplätze erfolgt nach einer Prioritätenliste.
Informationsgespräche können nach Terminvereinbarung durchgeführt werden.
Interessenten werden vorgemerkt. Sobald ein Zimmer in der Wohngemeinschaft frei ist, werden diese informiert. Die aktuellen Interessenten werden benannt, die medizinischen und sonstigen wichtigen Lebensumstände abklärt.
Anschließend werden die Vorschläge dem Angehörigengremium unterbreitet. Danach erfolgen die Vertragsabschlüsse.
Ein Verbleib in der Wohngemeinschaft ist grundsätzlich bis zum Tode des Hausbewohners möglich, es sei denn, die Betreuung und Versorgung kann durch das Personal nicht mehr erbracht werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn ein Bewohner oder eine Bewohnerin bettlägrig wird und eine dauerhafte Einzelbetreuung nötig wäre.